Sachbezüge: Es ist eine Schande, wenn Ihre Mitarbeiter keine Zuwendung bekommen. Es sind nur 50 Euro. Steuerfrei.


Von Arbeitnehmern (wieder) geliebt werden dank steuerfreier Sachzuwendung. Auch: Gold als neuer Sachtrend?

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Eigene Darstellung mit KI-Elementen via Canva.com

Steuerfreie Sachzuwendungen bzw. Sachbezüge an Mitarbeiter als die ultimative Lösung echte Wertschätzung zu geben und besten langfristig zu binden?

Durch Aufmerksamkeiten und Zuschüssen an Arbeitnehmer erfährt der Arbeitgeber wieder mehr Anerkennung und alle sind glücklich.

Und das auch noch steuerfrei.

Sind steuerfreie Zuwendungen wirklich die Lösung für alle?

Dieser ausgetüftelter Artikel enthüllt die verschiedenen Vorteile, Möglichkeiten und Fallstricken der steuerfreien Zuschüsse, darunter insbesondere die beliebten 50-Euro-Sachbezüge.

WICHTIG:

Trotz akribischer Recherchen mithilfe seriöser Quellen ersetzt der folgende Artikel keine Steuerberatung.

Alle Inhalte sind daher ohne Gewähr, v.a. weil sich die Gesetzgebung jederzeit ändern kann und wir nicht garantieren können Schritt zu halten.

Beachten Sie deshalb Folgendes…

NOTIZEN:

Aus eben genannten Gründen ist es sinnvoll, folgendes zu tun:

  • Frisches Din A4 Blatt zur Hand nehmen
  • Die wichtigsten Kernaussagen + aufkommende Fragen notieren
  • Notizen + Fragen mit Steuerberater, Mitarbeiter, Mitentscheider absprechen.

Im Folgenden werden die farbig hinterlegten Kästen Ihnen die Hilfestellung geben, die Sie benötigen, um Ihr Unternehmen auf das nächste Level zu katapultieren.

Und das sogar Steuerfrei. 😉

Fun Fact: Immer mehr Arbeitnehmer ziehen heutzutage nachhaltiges Gold vom Chef dem langweiligen Tankgutschein vor…

Definition Sachbezug 50 Euro & Sachbezugsfreigrenze 2025

Steuerfreie Sachbezüge umfassen bestimmte nicht monetäre Zuwendungen, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält.

Dazu gehören materielle Güter wie Tankgutscheine, Geschenke bis hin zu Dienstleistungen wie Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Essenszulagen und Edelmetalle.

Fast unendlich viele kreative Beispiele finden Sie weiter unten.

Es gilt 2025 die Freigrenze von 50 Euro, die steuerfreie Zuwendungen ermöglicht. Bis 2022 waren es nur 44 Euro.

Diese Sachbezugsfreigrenze definiert ganz einfach, dass der Arbeitgeber monatlich maximal 50 Euro Sachbezüge pro Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen darf.

Sogar Minijobber dürfen (und sollten) davon profitieren.

Die 50€-Freigrenze muss dabei vom Arbeitgeber genau eingehalten werden. Bei Überschreitung wiederum Lohnnebenkosten an.

Dann ist es vorbei mit den steuerlichen Zusatzleistungen für Mitarbeiter von denen natürlich auch der Arbeitgeber profitieren könnte.

Klar.

Ohne Papierkram geht’s leider nicht.

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen erfordern ein klares Verständnis bei der Lohnabrechnung.

NOTIZEN ZUR REFLEKTION:

  • Verfügt mein Steuerberater generell über die nötige Kompetenz bzgl. Steuerfreie Zuschüsse?
  • Falls nein, gib es in meinem Netzwerk Unternehmen, die mtl. 50€-Sachbezüge steuerfrei vergüten und entsprechenden Steuerberater empfehlen können?

Warum steuerfreie Sachzuwendungen für Arbeitnehmer? Win-Win?

Menschliche Zuwendung vom Chef kann schnell missverstanden werden.

Steuerfreie zuschüsse und Aufmerksamkeiten vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer
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Demgegenüber werden finanzielle Zuwendungen und Aufmerksamkeiten herzlichst angenommen.

Vor allen wenn steuerfrei.

Die Vorteile von steuerfreien Arbeitgeberleistungen als Alternative zu Gehaltserhöhungen liegen auf der Hand und gehen sogar über die rein finanzielle Dimension hinaus.

Sowohl für Arbeitnehmer als auch -geber.

Vorteile Mitarbeiter – Steuerfreie Benefits als Alternative zur Gehaltserhöhung

Was jeder Chef mit gesundem Menschenverstand weiß:

Jeder freut sich über steuerfreie Gehaltsextras oder einfach gesagt „höhere Vergütung“. Dass das die Lebensqualität und Freude bei Arbeit steigert, ist selbsterklärend.

Deutlich interessanter sind hingegen die positiven Aspekte, die explizit auf steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zurückzuführen sind:

  • Individuelle Anpassung an Lebensstil: Mit steuerfreien Sachbezügen wie z.B. Fitnessstudio-Zuschüsse, Essens-/ Tank-/ oder Geschenkgutscheine jeglicher Art kann auf die einzelnen Wünsche eingegangen werden. Der Mitarbeiter freut sich, wenn er sich die (steuerfreie) Aufmerksamkeit aussuchen kann, die perfekt zu seinen individuellen Vorlieben, Bedürfnissen und Lebensumständen passt.
  • Kollegiales Arbeitsklima: Wer monatliche Sachbezüge als Alternative zur Gehaltserhöhung nutzt, kann sich in der Mittagspause über verschiedene Möglichkeiten von z.B. Gutscheinen austauschen. Unangenehmes Schweigen in der Kantine könnte der Vergangenheit angehören.
  • Nettolohn-Optimierung: Mehr Geld bzw. Sachwerte und Mehr Netto vom Brutto. Wer will das nicht?
  • Freude & Glück bei besonderen Anlässen: Nicht nur monatliche 50€ Sachbezüge, sondern auch 60€ zu einmaligen Anlässen wie Geburtstage berechtigt den Arbeitgeber den Mitarbeiter zu beglücken. Dazu gleich mehr.

Mit den Mitarbeiter abzustimmen oder einzelne Gespräche über die Wünsche zu führen, sollten hier maßgeblich sein. Azubis, die weder Führerschein noch Auto haben, könnten mit Tankgutscheinen herzlich wenig anfangen.

Vorteile Arbeitgeber – Niedrigere Lohnnebenkosten, dafür Qualitätsarbeit

Auch DAS weiß jeder Chef mit halbwegs gesundem Menschenverstand:

Steuerfreie Benefits als alternative Gehaltserhöhung tragen selbstverständlich dazu bei eine höhere Arbeitszufriedenheit-/ leistung, Motivation und damit Produktivitätssteigerungen zu erreichen.

Bemerkenswerter sind substantielle Effekte, die zunächst nur wenige erkennen:

  • Förderung von Qualitätsarbeit: Wer gute Arbeitet leistet und dafür mit steuerfreien Gehaltsextras vom Arbeitgeber belohnt wird, achtet besonders auf Qualitätsarbeit. Aufmerksame Arbeitgeber bekommen im Gegenzug automatisch aufmerksame Arbeitnehmer. Man kann gezielt steuern, welche Abteilungen inkl. Mitarbeiter qualitativ gefördert werden sollen. Sozusagen eine qualitative Optimierung der Wertschöpfungskette.
  • Steuerliche Vorteile: Da 50€ Sachbezüge weder der Einkommenssteuer noch den Sozialversicherungsbeiträgen unterliegen, können Arbeitgeber Kosten sparen und die finanzielle Belastung des Unternehmens reduzieren.
  • Kreative Steuerung der Unternehmensvision: Bekommen Mitarbeiter einer Fahrradwerkstatt von Ihrem Chef Tankgutscheine, werden Sie ihm vermutlich „den Vogel zeigen“. Das wäre weder atmosphärisch noch philosophisch von Vorteil. Besser: Freizeitgutscheine, die sich gut mit Tagesausflügen kombinieren lassen.
  • Langfristige Bindung der Besten: Wer sich in der Firma wohl fühlt, bleibt. Keiner möchte seine besten Mitarbeiter verlieren. Folge: Eine niedrige Fluktuation der Arbeitskräfte, keine zeitaufwendige Einarbeitung von Neulingen, wodurch die Produktivität bestehen bleibt.

Philosophische Auswirkungen – Attraktion Arbeitgeber

Mit steuerfreien Sachbezügen zeigen Unternehmen ihren Mitarbeitenden, dass sie mehr als nur Zahlen auf dem Konto sind.

Steuerfreie Benefits und Aufmerksamkeiten für Arbeitnehmer - Philosophische Auswirkung
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Doch das Gefühl echter Wertschätzung und Anerkennung seitens des Arbeitgebers kann über die firmeninterne Dimension hinausgehen.

Monatliche Zuwendungen in der Stellenanzeige machen sich gut und sind heutzutage ein Muss im Wettbewerb um qualifizierte Talente und Fachkräfte.

Spaß und Anerkennung im Unternehmen erzeugt Sog, der ansteckend wirken kann.

Das Unternehmen wirkt schlussendlich nicht nur attraktiver für dringend benötigte Fachkräfte, sondern auch andere Stakeholder z.B. Kunden, Investoren etc.

Wer nachhaltig wachsen will, kann dies allerdings nur solange das Personal mitwächst.

Jeder langfristig denkende Personalchef muss sich hier folgende Frage stellen:

Sind flüchtige oder eher nachhaltige Zuwendungen geeigneter, um die besten Mitarbeiter nachhaltig zu fördern?

Oft reicht es nicht mehr aus, lediglich Gutscheine als Anerkennung auszuschütten. Die Mitarbeitenden von heute suchen nach mehr – nach echter Wertschätzung, die auch noch in Zukunft ein positives Echo hinterlässt.

Die Rede ist von klugen Investitionen in die Zukunft, die beispielsweise zur Altersvorsorge genutzt werden können.

Sachzuwendungen, die das Leben der Mitarbeiter auch noch 10 oder 20 Jahre später das Leben schöner machen.

Folglich entsteht ein nachhaltiges Win-Win-Szenario, da Arbeitnehmer mit Freude am Unternehmensprozess beteiligt sind, während der Arbeitgeber mit einem motivierten und agilen Team auf mögliche Worst-Case-Szenarien besser vorbereitet ist.

Einziger Nachteil

Papierkram. Leider.

Auch wird sich der Lohnbuchhalter kein Loch in den Bauch freuen.

Doch wer die langfristigen Chancen erkannt hat, wird sich von diesem Kurs auch nicht durch das Amt abbringen lassen.

Praktische Umsetzung und endlose 50€ Möglichkeiten

Geschenkgutscheine für Waren, Restaurants, Sport und Wellness bieten schier endlose Belohnungsmöglichkeiten.

Steuerfreie Gutscheine Mitarbeiter - endlose Beispiele für Sachbezüge
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Wie und wo die jeweilige Sachzuwendung funktioniert, sollte vom Arbeitgeber im Vorfeld gut recherchiert sein, um böse Überraschungen beim Personal zu vermeiden.

50 Euro Sachbezug als Gutschein monatlich. Der steuerfreie Konsum- und Erlebnisklassiker

Mit welchen Gutscheinen die Mitarbeiter 2024 monatlich bezuschusst und beglückt werden können?

Mit vielen!

Variationsreiche Beispiele:

  • Kinogutscheine: Für unterhaltsame Blockbuster-Abende mit Kollegen, Freunden oder Familie.
  • Tankgutscheine: Für eine bequeme Fahrt zur Arbeit oder für den Wochenendausflug.
  • Reisegutscheine: Träume verwirklichen mit einem Gutschein für einen Kurztrip oder einen erholsamen Urlaub.
  • Gutscheinkarten: Aufladbare Gutscheinkarte mit einer individuellen Auswahl von Geschäften oder Online-Shops.
  • Essensgutscheine: Gemütlich in der Kantine oder Restaurants. Meist in Kombination mit dem Verpflegungszuschuss. Hierbei gibt es einiges zu beachten, um den Sachbezugswert nicht zu überschreiten1HAUFE: „Essensmarke“, URL: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/essenmarke_idesk_PI42323_HI521008.html [17.06.2024].
  • Erlebnisgutscheine: Adrenalin pur mit einem Gutschein für eine aufregende Aktivität wie Fallschirmspringen, Bungee-Jumping oder eine Heißluftballonfahrt.
  • Einkaufsgutscheine: Für die Lieblingsgeschäfte der Mitarbeiter, sei es für Kleidung, Elektronik oder Haushaltswaren.
  • Wellness-Gutscheine: Entspannung pur mit einem Spa- oder Massagegutschein für eine wohlverdiente Auszeit.
  • Kulturelle Gutscheine: Kunst und Kultur genießen mit Gutscheinen für Museen, Konzerte, Theateraufführungen oder Opernbesuche.
  • Restaurant-Gutscheine: für ein entspanntes Mittagessen oder ein romantisches Abendessen zu zweit.
  • Technologie-Gutscheine: Die neuesten Gadgets und Technikspielereien entdecken mit Gutscheinen für Elektronikgeschäfte oder Online-Plattformen.
  • Gastronomische Gutscheine: Feinschmecker aufgepasst mit Gutscheinen für Kochkurse, Weinproben oder Gourmet-Restaurants.

Welche Gutscheine zählen nicht zu den Sachzuwendungen?

Vorsicht: Die Auswahl ist üppig, doch leider nicht endlos. Der Gesetzgeber lässt nicht jeden Gutschein als Sachbezug zu.

Beispielsweise gilt der Amazon-Gutschein nicht als Sachbezugsgutschein, da er im Marketplace entgeltlich umgetauscht werden könnte.2IHK Köln (2022): „Gutscheine – Sachbezug oder Geldleistungen?“, URL: https://www.ihk.de/koeln/hauptnavigation/recht-steuern/steuern/gutscheine-sachbezug-oder-geldleistung-238380–5227684 [18.06.2024].

Außerdem könnten einige Gutscheinkarten die Anforderungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) nicht erfüllen.

Stand 2024: Für Sachbezüge müssen Gutscheinkarten ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen in einem begrenzten Netzwerk (§ 2 Abs. 1 Nr. 10a) oder für eine begrenzte Produktpalette (§ 2 Abs. 1 Nr. 10b) berechtigen.3Aubry Christian (2022): „50-Euro-Sachbezug: So vermeiden Sie Stolperfallen“ in Internetseite: DER BETRIEB, URL: https://der-betrieb.de/meldungen/50-euro-sachbezug-so-vermeiden-sie-stolperfallen/ [18.06.2024].

Gutscheine müssen also eindeutig zweckgebunden sein.

Wie das ganze verbucht wird, erfahren Sie im nächsten Kapitel.

Nachhaltigere Beispiele: Bildung. Fitness. Gold.

Wer glaubt mit einem steuerfreien Tankgutschein, der in die Umwelt geblasen wird, sind alle Mitarbeiter glücklich, irrt!

Immer mehr Arbeitnehmer bevorzugen in unsicheren Krisenzeiten alternative Aufmerksamkeiten, die auch noch Jahre später Ihren Wert behalten oder sogar steigern.

Also nicht nur nachhaltige Lösungen für die Umwelt, sondern auch für Unternehmen und Angestellte.

Beispiele:

  1. Fitness- und Sportgutscheine: Um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern mit z.B. Sportevents, Golfplätze, Tennisstunden, Fahrradverleihe oder vorbeugende Rehasport.
  2. Spirituosen-Gutscheine: Wer auf guten Whisky setzt weiß, dass das der „Gold-Standard“ unter den Spirituosen ist, da er bei guter Lagerung seinen Marktwert sogar steigert. Ebenso kann der klassische Schnaps im Worst-Case-Szenario ein gutes Tauschmittel sein.
  3. Warengutscheine: Ähnlich wie Gutscheinkarten können Warengutscheine von Mitarbeitern genutzt werden. Wer klug ist, setzt hier auf Waren, die limitiert sind und über Jahre im Wert steigen (z.B. Antiquitäten) um Produkte nach Wahl zu erwerben.
  4. Büchergutscheine: Für die persönliche Weiterbildung und den geistigen Horizont. In Verbindung mit dem eigenen Fachgebiet oder Persönlichkeitsentwicklung etc.
  5. Edelmetalle: I.d.R. können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Gold- und Silbergeschenke machen. Dies kann durch den anteiligen Kauf von Barren oder durch regelmäßige Einzahlungen in ein Edelmetall-Sparprogramm erfolgen. Mehr dazu hier.

Natürlich sind Grenzen zwischen flüchtigen und nachhaltigen Gutscheinen stark verwässert. Während die einen sportlichen Aktivitäten aus Lebensfreude nachgehen, möchten andere nachhaltig in ihre Gesundheit investieren.

Die Liste an einzigartigen (und cleveren) Beispielen für 50€ sollte lediglich als Denkanstoß für Firma und Personal dienen.

TIPP:

Gibt es schon eine Tendenz bzgl. Art des steuerfreien Gutscheine für Mitarbeiter?

Vergessen Sie dabei nicht Gutscheine bzw. Gutscheinkarten auf Rechtskonformität zu prüfen.

Falls Arbeitgeber und Finanzamt sich uneins über die rechtliche Behandlung sind, kann kostenfrei eine Antrag auf Anrufungsauskunft gestellt werden.

Selbst Minijobber können steuerfrei profitieren

Können Minijobber auf 538-Basis ebenso 50€ Sachbezüge erhalten?

Ja. Auch beim Minijob bleiben nicht monetäre Sachbezüge bis zu einer Freigrenze von 50 Euro monatlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.4Team der Minijob-Zentrale (2023): „Minijob mit Verdienstgrenze – Was zählt alles zum Verdienst?“, URL: https://magazin.minijob-zentrale.de/450-euro-minijobs-was-zaehlt-alles-zum-verdienst/ [19.06.2024].

Das Gute: Steuerfreie Zuwendungen wie Sachbezüge werden nicht in die Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze einbezogen. Dadurch können Minijobber Sachbezüge erhalten, ohne dass dies ihre geringfügige Beschäftigung gefährdet.

In anderen Worten: Sachzuwendungen bleiben grundsätzlich steuerfrei. Auch für Minijobber.

WICHTIG:

Sachbezüge dürfen nicht in Geld ausbezahlt werden, z.B. für Telefonkosten etc., um nicht den Status der lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Geringfügigkeitsbeschäftigung zu gefährden. 

Egal ob Festanstellung oder Minijob.

NOTIZEN FÜR DIE STEUERBERATUNG:

  • Meine Gutscheinidee (..) in Höhe von 50€ rechtlich betrachtet kein Problem. Oder Gibt es rechtliche Hürden?
  • Andere erklärungsbedürftige Einzelfälle (z.B. Telefon-/ Internetkosten etc.)?

Der schmale Grat zwischen Steuerfreiheit und Pauschalsteuer.

Bereit in den Dschungel der „bissigen Paragraphenschlangen“ einzutauchen?

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Nicht alle Sachbezüge sind mit dem berühmten monatlichen steuerfreien Sachbezug in Höhe von 50 Euro gleichzusetzen.

Als Sachbezug [..] bezeichnet man Einnahmen, die nicht in Geld bestehen oder geldwerte Vorteile (gwV), die den Empfänger bereichern, oder den Naturallohn.

Quelle: Wikipedia

Sachbezug ist hier also der Oberbegriff, der verschiedenste Arten von Sachzuwendungen/ -bezügen der Arbeitnehmer umfasst.

Variiert Anzahl und Höhe der Sachzuwendungen (z.B. mehr als 50€ monatlich) gelten andere Regeln.

Geldwerte Vorteile: Unterschiede ab 50€ Sachbezug

Wenn Sie ein aufmerksamer Leser sind (wovon ich stark ausgehe😉) wissen Sie bereits, dass ein monatliche 50 Euro Sachbezüge steuerfrei sind.

Was passiert theoretisch bei 50.01€? Also wenn der Freibetrag, um 1 Cent oder mehr überschritten wird?

Es ist relativ einfach.

Überschreitet der Sachbezug den Steuerfreibetrag von mtl. 50 Euro, dann sprechen wir von geldwerten Vorteilen, die gemäß §37b EStG pauschal besteuert werden. Punkt.

Aus steuerfreien Sachbezügen werden also pauschal besteuerte geldwerte Vorteile.5HRworks: „Geldwerter Vorteil“, URL: https://www.hrworks.de/lexikon/geldwerter-vorteil/ [19.06.2024].

Dies kann ebenso mit Tankkarten, Kantine, Dienstwagen, hauseigenen Rabatten oder vielseitig anderweitig passieren.

Wer also Steuern sparen und bürokratisch „abstinent“ bleiben möchte, sollte folgerichtig die Sachbezugsfreigrenze von monatlich 50 Euro nicht überschreiten.

Immerhin steuergünstig, leider nicht steuerfrei.

Geldwerte Vorteile bis 10.000€ – Pauschale Sachbezüge für Mitarbeiter & Gesellschafter

Wer die für den Arbeitnehmer die Extrameile gehen möchte, kann geldwerte Vorteile bis zu 10.000 € brutto p.a. auszahlen

Allerdings 30% pauschal besteuert.

Hinzu kommen:

+ Solidaritätszuschlag

+ Kirchensteuer

WICHTIG:

Der Paragraph 37b EStG, der geldwerte Vorteile definiert ist nicht so klar verständlich formuliert, wie man es sich als „Nicht-Jurist“ wünschen würde.

NOTIZ FÜR STEUERBERATUNG (falls auch geldwerte Vorteile ein Thema sind):

  • Beispielabrechnungen für geldwerte Vorteile?

60€ Aufmerksamkeiten als Geschenke – Mindestens 3x p.a.:

Zurück zu den Zuwendungen mit Steuerfreiheit.

Bisher war nur die Rede von monatlichen 50€.

Was viele nicht wissen, dass Geschenke bzw. Aufmerksamkeiten bis 60€ zu persönlichen Anlässen an Arbeitnehmer ausgegeben werden dürfen.

Darunter:

  • Beförderungen
  • Geburtstage
  • Hochzeiten
  • Abschied
  • Geburt
  • ..

Der Anlass muss hier eindeutig persönlicher Natur sein.

Beispielsweise betrifft Weihnachten alle und kann nicht als lohnsteuerfreie 60€ Aufmerksamkeit ausgezahlt werden.

Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon im Vorfeld auf bestimmte Sachbezüge im Rahmen der monatlichen 50€ geeinigt haben, weiß welche Geschenke denn ausdrücklich gewünscht sind.

Praktisch für Unternehmen, die Sachbezüge schon etabliert haben.

EMPFEHLUNG:

Aufmerksamkeiten bis 60€ sollten pro Mitarbeiter nicht mehr als dreimal im Jahr ausgegeben werden, da das Finanzamt sonst nachhaken könnte, ob alles mit rechten Dingen zugeht.

Ausnahmen bestätigen evtl. die Regel.

NOTIZ FÜR STEUERBERATUNG:

  • Welche Grenzen gibt es bzgl. persönlicher Anlässe?
  • Bei zuständigem Finanzamt ausnahmsweise öfter als 3-mal p.a. möglich?

Achtung Finanzamt – Rechtliche Fallstricken bei der Lohnabrechnung

Keiner will das Finanzamt zum Feind haben.

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Deshalb ist die korrekte Buchung von 50€ Sachbezügen in der Lohnabrechnung und die steuerliche Auswirkung ein wichtiger Aspekt.

Und ja, die steuerfreie Sachzuwendung muss als laufender Arbeitslohn auf der Lohnabrechnung stehen.

50€ Sachbezug richtig buchen: Brutto oder Netto?

Stand 2024: Arbeitnehmerbezogene Zuwendungen werden immer mit dem Brutto-Betrag bewertet.

Das gilt auch für die beliebten 50 Euro Aufmerksamkeit pro Monat.

Generell sind bei der korrekten Verbuchung der Sachzuwendung auf der Gehaltsabrechnung mehrere Aspekte zu berücksichtigen, insbesondere bei der Einbindung von Tankgutscheinen oder anderen Sachbezügen wie Edelmetallen.

Hier sind einige wichtige Punkte bei der Nettolohn-Optimierung:

  1. Identifikation des Sachbezugs: Es ist entscheidend, die Zuwendung klar zu identifizieren, sei es ein Tankgutschein oder ein anderer Sachbezug.
  2. Wertbestimmung: Der Wert des Bezugs beträgt in diesem Fall 50€. Bei 60€ Aufmerksamkeiten logischerweise 60€.
  3. Entscheidung über Brutto oder Netto: Es muss festgelegt werden, ob der Sachbezug brutto oder netto verbucht werden soll, i.d.R. in brutto. Dies könnte je nach Unternehmenspolitik und steuerlichen Vorschriften variieren.
  4. Korrekte Buchung: Die Zuwendung muss ordnungsgemäß in der Lohnabrechnung erfasst und als solcher gekennzeichnet werden.
  5. Dokumentation: Eine genaue Dokumentation des Sachbezugs ist unerlässlich, um bei Bedarf alle relevanten Unterlagen vorlegen zu können.
  6. Prüfung der Steuerfreiheit: Vor der Buchung sollte zusammen mit einer professionellen Steuerberatung geprüft werden, ob die Vergütung steuerfrei ist oder ob bestimmte steuerliche Regelungen zu beachten sind.

Bei der Einbindung ist zudem zu beachten, ob diese auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden müssen und welche steuerlichen Auswirkungen dies haben kann.

WICHTIG:

Fragen zur steuerlichen Behandlung und Einfluss auf das Gehalt müssen auch hier sorgfältig geprüft werden.

NOTIZ FÜR STEUERBERATUNG:

  • Am besten einige Beispiele für Lohnabrechnung mit Sachbezügen durchrechnen und mitgeben lassen. Idealerweise schon mit der Art Sachzuwendung, die ausgezahlt werden sollte.

Steuerliche Auswirkung für Arbeitgeber und -nehmer

12×50€ + 3×60€ = 780€

Jeder Mitarbeiter könnte jährlich Sachzuwendungen von mindestens 780€ steuerfrei erhalten, dank 50€ + 60€ Sachbezüge.

Es sollten sich alle freuen.

Gold & Silber als Geschenk vom Arbeitgeber. Neuer Trend bei Mitarbeitern?

Heutzutage reicht es in der Arbeitswelt oft nicht mehr aus, lediglich Geld als Anerkennung auszuschütten.

Die Mitarbeitenden von heute suchen nach mehr.

Nach echter Wertschätzung, die über den finanziellen Aspekt hinausgeht.

Der moderne Arbeitsplatz ist wie ein vielseitiges Puzzle, das innovative Lösungen erfordert, um Mitarbeitende zu motivieren und generationenübergreifend an das Unternehmen zu binden…

…idealerweise mit Sachwerten, die auch noch nach Jahrzehnten ihren Wert behalten, statt in die Umwelt geblasen zu werden.

Steuerfreie Sachbezüge in Form von Gold- oder Silberbarren bieten genau das.

Anders als Anlagemünzen werden Silber- und Goldbarren nicht als Geld betrachtet, sondern als Sachwert – genau das, was Arbeitnehmer von heute schätzen.

Wer also echte Wertschätzung vermitteln und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen möchte, ist hier goldrichtig.

Zeit zu handeln und den ersten Schritt zu gehen.

Mehr zu dem Thema „Gold vom Chef“ finden Sie im Fazit (einfach weiter nach unten scrollen)

FAQten im Überblick

Was sind steuerfreie Sachleistungen generell?

Steuerfreie Sachleistungen sind nicht steuerpflichtige Zuwendungen, die in Form von Waren oder Dienstleistungen erbracht werden, z.B. betriebliche Gesundheitsförderung oder Sachbezüge bis zu 50 Euro monatlich.

Wie hoch ist der sachbezugswert 2024?

Der Wert der steuerfreien Sachzuwendung für das Jahr 2024 beträgt 50 Euro pro Monat.

Pauschal besteuerte geldwerte Vorteile hat eine Obergrenze von 10.000 Euro pro Jahr.

wieviel darf der arbeitgeber steuerfrei zahlen?

Der Arbeitgeber darf steuerfrei bis zu 50 Euro monatlich oder zu besonderen Anlässen ca. dreimal 60 Euro jährlich für Sachbezüge zahlen. Diese Beträge gelten pro Mitarbeiter.

Was zählt alles zu sachzuwendungen? Welche Beispiele gibt es?

Zu Sachzuwendungen zählen z.B. Geschenke, verschiedenste Gutscheine, Firmenwagen, Diensthandys, Fortbildungskosten und Mitarbeiter-Rabatte uvm.

Ist ein Geschenk ein Sachbezug?

Ja, ein Geschenk kann als Sachbezug betrachtet werden.
Zu persönlichen Anlässen sind Aufmerksamkeiten bis 60 Euro steuerfrei z.B. zu Geburtstagen oder Beförderungen.

Wer erhält Sachbezüge?

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer einen Sachbezüge erhalten.
Selbst Minijobber sind nicht ausgeschlossen.

Welche Gutscheine gelten als Sachbezug?

Gutscheine für Sachbezüge können u.a. für Restaurants, Benzin, Erlebnisse oder Einkauf in ausgewählten Geschäften ausgestellt werden.

Welche Gutscheine sind kein steuerfreier Sachbezug?

Gutscheine, die keine bestimmten Waren oder Dienstleistungen abdecken (z.B. Amazon) oder nicht an ein begrenztes Netzwerk gebunden sind, gelten nicht als Sachbezug.

Ist ein Amazon Gutschein ein steuerfreier Sachbezug?

Ein Amazon Gutschein gilt seit 2022 nicht mehr als steuerfreier Sachbezug, da seine Produktpaletten nicht begrenzt sind und der Gutschein an Dritte entgeltlich veräußert werden könnte.

Wie viele Sachbezüge darf man haben?

Es gibt keine Begrenzung der Anzahl an Sachbezügen, solange der jährliche Wert nicht 10.000 Euro übersteigt.

Steuerfrei bleiben die Sachzuwendungen bei 50 Euro monatlich und ca. dreimal 60 Euro jährlich.

Was ist der Unterschied zwischen Sachbezug und geldwerter Vorteil?

Ein Sachbezug ist eine konkrete nicht-monetäre Leistung, der geldwerte Vorteil ist der daraus resultierende steuerbare Wert.

Sobald der Sachbezug die Freigrenze von 50€ überschreitet, gilt er als geldwerter Vorteil und muss nach §37b EStG versteuert werden.

Muss der Sachbezug auf die Lohnabrechnung?

Alle steuerpflichtigen Sachbezüge müssen auf der Lohnabrechnung aufgeführt werden. Bei Sachbezügen, die unter die 50€ Grenze fallen, ist dies allerdings keine Pflicht.
Je nach Sachbezug und Finanzamt kann diese Regelung variieren.

Sind Sachbezüge steuer und sozialversicherungspflichtig?

Bezüge bis 50 Euro sind steuer- und sozialversicherungsfrei, darüber hinaus sind sie steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Wie wirkt sich die steuerfreie Zuwendung auf das Gehalt aus?

Eine Sachzuwendung erhöht den geldwerten Vorteil und kann das zu versteuernde Einkommen beeinflussen, bleibt aber bis 50 Euro monatlich steuerfrei.

Jährlich entsprechend das Sachleistungen im Wert von 600 Euro.

Gilt der sachbezug von 50 euro auch während dem mutterschutz?

Sachbezüge bis 50 Euro bleiben auch während des Mutterschutzes steuerfrei und können weiterhin gewährt werden.

Wie kann man als gesellschafter bzw. Geschäftsführer Sachzuwendungen erhalten?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Gesellschafter oder Geschäftsführer, Sachzuwendungen zu erhalten.

Bei größeren Summen lohnt sich die Pauschalbesteuerung bis 10.000 Euro gemäß §37b EStG.

Kann man Sachbezüge auch in Gold oder Silber auszahlen lassen?

Ja, Sachbezüge können auch in Form von Gold oder Silber ausgezahlt werden.

Es kann hierbei eine Aufzeichnungserleichterung gewährt werden, wenn die Freigrenze von 50 Euro eingehalten werden kann.

Fazit: So meistern Sie die Kunst der steuerfreien Sachzuwendung

Hut ab! Wer bisher gelesen hat, meint es ernst mit seinen Mitarbeitenden und damit seinem Unternehmen.

Zugegeben.

Der erste Schritt ist nicht immer der einfachste. Auch wird die Lohnbuchhaltung zunächst keine Purzelbäume vor Freude machen.

Doch ist die ganze Systematik zusammen mit Steuerberater, Finanzamt und Arbeitnehmer einmal umgesetzt, fängt die Maschinerie der steuerfreien Zuwendungen an sich zu bewegen.

Langsam aber sicher.

Und wenn Sie einmal richtig angelaufen ist, kann sie nicht mehr gestoppt werden. Synergieeffekte zwischen Arbeitgeber und -nehmer sind dann unausweichlich.

Immer mehr Unternehmen verstehen das.

Mein Partner Elementum konnte bereits über 200 Unternehmen helfen, steuerfreie Sachbezüge mithilfe von Edelmetallen einzuführen.

Verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck oder kommen Sie unverbindlich auf mich zu.

Oder stellen Sie Ihre Frage einfach unten als Kommentar. 😉

Arthur, Gründer & Edelmetallexperte

ÜBER DEN AUTOR

Wie bringt man die zwei großen Investment-Steckenpferde Sicherheit & Rendite in Einklang? Als Wirtschaftsingenieur und Anleger habe ich mir genau diese Frage gestellt.

Nach einer intensiven Analyse verschiedenster Sachwerte wurde ich endlich fündig!

Seitdem teile ich meine Erfahrungen und Strategien mithilfe bewährter Assets und neuartiger Sachanlagen auf Assetlords.Com in Form von detaillierten Kursen und Artikeln wie diesem.

Alle Bilder stammen, soweit nicht anders angegeben, von Assetlords.Com. Sonstige Urheberangaben sind in der Bildunterschrift angegeben.

Quellen zu Informationen, die aufwendig recherchiert wurden finden Sie hier:

1. HAUFE: „Essensmarke“, URL: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/essenmarke_idesk_PI42323_HI521008.html [17.06.2024].
2. IHK Köln (2022): „Gutscheine – Sachbezug oder Geldleistungen?“, URL: https://www.ihk.de/koeln/hauptnavigation/recht-steuern/steuern/gutscheine-sachbezug-oder-geldleistung-238380–5227684 [18.06.2024].
3. Aubry Christian (2022): „50-Euro-Sachbezug: So vermeiden Sie Stolperfallen“ in Internetseite: DER BETRIEB, URL: https://der-betrieb.de/meldungen/50-euro-sachbezug-so-vermeiden-sie-stolperfallen/ [18.06.2024].
4. Team der Minijob-Zentrale (2023): „Minijob mit Verdienstgrenze – Was zählt alles zum Verdienst?“, URL: https://magazin.minijob-zentrale.de/450-euro-minijobs-was-zaehlt-alles-zum-verdienst/ [19.06.2024].
5. HRworks: „Geldwerter Vorteil“, URL: https://www.hrworks.de/lexikon/geldwerter-vorteil/ [19.06.2024].

Die in diesem Artikel enthaltenen Inhalte und Einschätzungen stellen ausdrücklich keine Anlageberatung dar. Es handelt sich um unverbindliche Informationen im Sinne von Meinungsäußerungen. Eine Haftung ist ausgeschlossen.


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